Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB – Immobilienbewertung mit Expertise
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB – Immobilienbewertung mit Expertise
Die Verkehrswertermittlung ist in vielen Lebenssituationen ein entscheidender Faktor: sei es beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, zur Vorlage bei Banken, für steuerliche Zwecke beim Finanzamt oder im Rahmen von Erbschaft, Schenkung und Betreuung.
Unsere Leistungen im Bereich Verkehrswertermittlung.
Unsere Leistungen im Bereich Verkehrswert-ermittlung.
Mit fundierter Erfahrung und fachlicher Kompetenz erstellen wir rechtssichere Verkehrswertgutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Banken, Gerichte und Behörden. Unsere Bewertungen erfüllen höchste Qualitätsansprüche und orientieren sich an den Vorgaben des § 194 BauGB sowie den einschlägigen Wertermittlungsrichtlinien.
Wir bieten Ihnen eine präzise Immobilienbewertung für:
- Bebaute und unbebaute Grundstücke
- Wohnimmobilien: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung
- Gemischt genutzte Immobilien: Kombination aus Wohnen und Gewerbe
- Gewerbeobjekte: Industriegebäude, Lagerhallen, Bürogebäude, Autohäuser, Arztpraxen, Betriebsgebäude
- Erbbaugrundstücke und Erbbaurechte
- Bewertung von Rechten und Lasten an Grundstücken: Nießbrauch, Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte
Anlässe für eine Verkehrswert-ermittlung:
Ob Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder steuerliche Zwecke: Es gibt zahlreiche Anlässe, bei denen eine fundierte Verkehrswertermittlung unerlässlich ist. Wir unterstützen Sie mit rechtssicheren Gutachten, individuell abgestimmt auf Ihre Situation.
- Verkauf der Immobilie: Privatperson oder Betreuer und/oder Gericht benötigen innerhalb eines Betreuungsverfahrens ein Verkehrswertgutachten
- Zwangsversteigerung: Das Gericht ernennt den Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens
- Erbschaft- und Schenkung: Gutachten für das Finanzamt für steuerliche Zwecke oder für die Aufteilung unter den Erben
- Scheidung: Zur Aufteilung der Vermögenswerte (Anfangs- und Endvermögen= Zugewinn)
- Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich
- Ermittlung der Restnutzungsdauer: Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer (Abschreibung von Gebäuden)
- Überprüfung von Fremdgutachten: Bereits erstellte Fremdgutachten werden auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft
- Mietwertgutachten – Überprüfung und Ermittlung des angemessenen marktüblichen Mietzinses
- Schiedsgutachten – dient im Falle einer immobilienrechtlichen Auseinandersetzung der verbindlichen Klärung streitiger Sachverhalte
- Bewertungen zu abweichenden Wertermittlungsstichtagen
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 Bewertungsgesetz (BewG)